- Wie ist der aktuelle Sachstand zur provisorischen Sicherung im Bereich der Geländer Ingenieurbauwerke sowie zur Ertüchtigung bzw. zum Neubau der Geländer an Ingenieurbauwerken?
- Die Geländer welcher Brücken wurden bereits ertüchtigt, welche Geländer werden in 2020 ertüchtigt (bitte mit Angabe der geschätzten Kosten), und ist der ursprünglich geplante Fertigstellungstermin für den Abschluss der Ertüchtigungen im Jahr 2029 noch zu halten; welche rechtlichen Folgen hätte die Nichteinhaltung des avisierten Zeitplans?
- Die Geländer welcher Brücken wurden bereits provisorisch gesichert, welche Geländer werden in 2020 provisorisch gesichert (bitte mit Angabe der geschätzten Kosten), und berücksichtigt die Durchführungsreihenfolge der provisorischen Sicherung die Bedeutung der Verbindungen im Radverkehrsnetz (Radhauptnetz, Bezirksnetz, regionale Radrouten) sowie die Nutzungsfrequenz bzw. kann dieser Gesichtspunkt noch stärker gewichtet werden?
Am 09.01.2019 wurde die Notwendigkeit, die Geländer an Ingenieurbauwerken über die ein Radweg geführt wird oder an denen der Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist oder die Fahrbahn direkt an das Geländer grenzt, zu ertüchtigen und provisorisch für den Ertüchtigungszeitraum zu sichern, im Ordnungs- und Verkehrsausschuss beraten.
Aufgrund einer Aktualisierung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke“ (ZTV-ING) bereits aus April 2013 stellen Geländer als Absturzsicherung mit einer Höhe von kleiner 1,20 Meter eine Nutzungseinschränkung für Radfahrende dar und müssen auf 1,30 Meter erhöht werden. Nach Aussage der Verwaltung in 2019 trifft dies für 184 Ingenieurbauwerke in Düsseldorf zu.
Der Zeitraum für die Fertigstellung der Ertüchtigung der Geländer wurde mit zehn Jahren (= bis 2029) angesetzt. Die Umsetzung des Konzepts sollte im Jahr 2019 beginnen, wobei ca. 15 bis 20 Geländer-Ertüchtigungen pro Jahr erfolgen sollten. Für diesen Zeitraum sei vom Kommunalen Schadenausgleich (KSA) als kommunalem Haftpflichtversicherungsverband ein entsprechender Deckungsschutz für Schadensfälle aufgrund zu niedriger Geländer bestätigt worden. Die finanziellen Ressourcen in Höhe von 1,49 Mio. Euro im Jahr sollten entsprechend etatisiert werden. Die personellen Ressourcen (Ingenieure) sollten planmäßig Anfang 2019 zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig hatte die Stadt angekündigt, ab 2019 provisorische Maßnahmen zur Wiederermöglichung des Radverkehrs an den betroffenen Brücken zu treffen; die Maßnahmen sollten „kurzfristig umgesetzt werden“ (Ö-Vorl. 66/8/2019).
Im März 2020 räumte die Verwaltung der Fachgruppe Radverkehr ein: „Die Durchführung [der provisorischen Sicherung] hat sich aufgrund späterer Personalgewinnung verschoben. Derzeit ist geplant, den Hauptteil der provisorischen Sicherungen 2020 zu installieren.“
Durch ein Schreiben des Amts für Verkehrsmanagement werden einzelne Bezirksvertretungen nunmehr darüber in Kenntnis gesetzt, dass mit den ersten 14 Maßnahmen der provisorischen Sicherung am 21.04.2020 begonnen werden soll. Da die provisorischen Maßnahmen nun scheinbar später als geplant beginnen, stellt sich die Frage, wie im Hinblick auf die dauerhafte Ertüchtigung über 180 Baumaßnahmen bis 2029 abgeschlossen werden sollen, um den Deckungsschutz nicht zu verlieren.
Dass weiterhin wichtige Radverkehrsverbindungen im Stadtgebiet für den Radverkehr gesperrt sind (Zeichen 239 und „Radfahrer absteigen“), stellt sich unter dem Gesichtspunkt der „Verkehrswende“ und der Radverkehrsförderung als misslich dar (Beispiele: Brücken über den Kennedydamm/die Danziger Straße und die A52; Auffahrten auf die Theodor-Heuss-Brücke). Hier stellt sich die Frage, ob für die provisorische Sicherung die Bedeutung der Achsen für den Radverkehr hinreichend berücksichtigt wurde bzw. noch stärker berücksichtigt werden kann.
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