Anfrage: Verfahren und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft (KomKuK) bei Zwischennutzungen von leer stehenden Gebäuden, Räumen und Flächen

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 23.01.2020
Friedrich G. Conzen
Anfrage:
  1. Welche Erleichterungen hat das KomKuK bei verwaltungsinternen Prozessen zur Erteilung von Genehmigungen für temporäre kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen bewirken können?
  2. Wann wird in diesem Jahr eine ausführliche Evaluation der Arbeit des KomKuK dem Kulturausschuss vorgestellt?
Begründung:

Nach dem Start der Arbeit des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft im September 2015 erkundigte sich die CDU-Ratsfraktion im September 2016 (siehe Vorlage 41/ 106/2016), wie diese neu geschaffene Koordinationsstelle „Zwischennutzungen“ fördern möchte.

Die Verwaltung erläuterte damals: „Mit Blick auf die Projektphase des KomKuk  bis 2020 sollen die Handlungsansätze beim Thema Zwischennutzung in drei Schritten umgesetzt werden: 1. Sofortmaßnahmen (2016/2017), 2. mittelfristige Maßnahmen (2017/2018), 3. perspektivische Maßnahmen (bis 2020)“. Ziel der Bemühungen des KomKuK sollte u. a. sein, „ein Verfahren zu entwickeln, das verwaltungsinterne Prozesse zur Erteilung von Genehmigungen für temporäre kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen erleichtert“.

Für das Ende der Projektphase im Jahr 2020 kündigte die Verwaltung eine ausführliche Evaluation an (siehe Vorlage 62/ 57/2016, Seite 5).

Die CDU-Ratsfraktion misst dem Thema Zwischennutzungen von leer stehenden Gebäuden, Räumen und Flächen eine große Bedeutung bei, da jeglicher Leerstand negative Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld hat und Zwischennutzungen aus ihrer Sicht ein adäquates Mittel sind, um dies zu verhindern. Daher begrüßt sie eine Evaluation der Arbeit des KomKuK, um Einblick zu erhalten, wie dieses Kompetenzzentrum seiner wichtigen Aufgabe bis 2020 gerecht geworden sein wird.                                                                                                      


[1] Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu 41/96/2019.

[2] Vgl. 41/74/2019.

 

Dr. Susanne Schwabach-Albrecht