CDU sieht Mikroapartments kritisch

23.01.2020
André Simon und Dr. Alexander Fils

Die CDU-Ratsfraktion fordert mehr Umsicht beim Bau sogenannter Mikroapartments. Es müsse genau geprüft werden, wo in Düsseldorf diese Kleinst-Wohnform sinnvoll und mit dem Umfeld verträglich sei. Eine ungebremste Ballung verdränge normalen Wohnraum und verändere betroffene Stadtviertel zum Nachteil, warnt die CDU. In der Bezirksvertretung 1 will die Union morgen gegen eine Baugenehmigung für zahlreiche Mikroapartments an der Sternstraße stimmen – auch wenn sich damit das Vorhaben rechtlich nicht verhindern lasse. 

Soziale Folgen
Ratsherr André Simon, Mitglied der Bezirksvertretung, begründet die Ablehnung der CDU-Fraktion: „Den Boom bei solchen ‚Schlafboxen‘ sehen wir kritisch. Wir erleben aktuell vor allem in der Innenstadt, dass Investoren stark auf Kleinst-Wohnungen setzen.“ Die sozialen Folgen seien eher ungünstig. „Mikroapartments leisten nur einen geringen Beitrag zur Belebung eines Viertels. Im Gegenteil: Der Grad der Anonymisierung steigt. Wegen des häufigen Mieterwechsels bilden sich kaum stabile Nachbarschaften aus.“ Zudem finde eine Verdrängung von regulärem Wohnraum statt. „Den brauchen wir aber, damit gerade auch Familien weiterhin hier wohnen können“, so Simon.

Hohe Mieten
Ratsherr Dr. Alexander Fils, Vorsitzender im Planungsausschuss, ergänzt: „Bei Mikroapartments besteht zusätzlich das Problem, dass oft hohe Mieten verlangt werden. Auszubildende, Studierende und junge Berufstätige kommen meist nur zum Zug, wenn sie finanzielle Unterstützung von ihren Eltern erhalten.“

Rechtlich kaum zu begrenzen
Mit Vorbehalten blickt Fils auf Hochhauspläne mit über 400 Mikroapartments: „Das führt zu einer problematischen Ballung bei gleichzeitiger Vereinzelung.“ Die Situation könne zur Belastung werden. „Wenn ein Hochhaus und die Apartments erst einmal in die Jahre gekommen sind, droht eine Abwärtsspirale. Schlimmstenfalls entsteht ein sozialer Brennpunkt.“ Darüber sollte sich die Politik bei dem Thema insgesamt Gedanken machen. „Denn rechtlich haben wir bei Baugenehmigungen keine Handhabe, um Mikroapartments zu begrenzen. Das ginge nur im Rahmen städtebaulicher Verträge“, so Fils.