
(c) Klaudia Taday
Der Sportausschuss beschließt, dass die Verwaltung in der ersten Sitzung des Sportausschusses im Jahr 2015 die Sportstättenentwicklungsplanung (Masterplan Sportstätten) für Neubauten sowie Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Tiefbaumaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2020 vorlegt und dabei eine Priorisierung der Maßnahmen nach bau- und sportfachlichen Kriterien vorschlägt sowie entsprechende Mittel in den Folgejahren in den Haushalt einstellt. Für die Priorisierung der Maßnahmen sollte u. a. die Vereinsentwicklung, vereinsspezifische Strukturen wie Anzahl der Mitglieder, der Mannschaften (Kinder-, Jugend-, Erwachsenenbereich), Spielklasse, der Auslastungsgrad des Sportplatzes, die Mitnutzung durch Schulen und ggf. die Gewährleistung der Mitnutzung durch andere Vereine Berücksichtigung finden.
Die CDU-Ratsfraktion hatte in den Beratungen zum Haushalt 2014 gefordert, dass die Sanierung der Kunstrasenplätze zügig fortgesetzt und ein sogenannter „Masterplan Kunstrasenplätze“ aufgelegt wird. 2014 sind bereits die ersten 4 Maßnahmen umgesetzt worden. Neben den notwendigen Sanierungen alter Plätze sind aber zusätzlich auch neue Plätze erforderlich, um den Bedarf der Sportvereine decken zu können. Sowohl bei der Sanierung als auch Neuplanung von Sportplätzen war eine unserer Forderungen, dass neben den baulichen auch die im Beschlusstext genannten sportfachlichen Kriterien heranzuziehen sind. Diese transparente Prioritätenliste ist für die betroffenen Vereine und ihre Mitglieder wichtig. Zudem zieht auch die Entwicklung neuer Wohngebiete einen Mehrbedarf an Sportflächen nach sich. Deshalb bitten wir den Masterplan Sportplätze, analog zum Masterplan Schulen, öffentlich zu machen und eine transparente Prioritätenliste nachvollziehbar darzustellen.
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