
(c) Ralph Sondermann
- Welche mit Bäumen bepflanzten Abschnitte der Düsseldorfer Deichanlagen sind als Naturdenkmal bzw. Landschaftsschutzgebiet festgesetzt oder unterstehen dem Alleenschutz[1]?
- Welche Alleeabschnitte auf den Deichanlagen in Düsseldorf besitzen eine besondere stadtbildprägende Qualität und könnte ebenfalls unter Schutz gestellt werden?
Düsseldorf wird durch Deiche, Mauern und sonstige Schutzanlagen in einer Länge von rund 40 Kilometer vor Hochwasser des Rheins geschützt. Damit werden nicht nur Leib und Leben, sondern auch das Eigentum zahlreicher Bürgerinnen und Bürger vor Schaden bewahrt.
An vielen Stellen sind die Deichanlagen begrünt – so stehen zwischen Wittlaer im Norden und Urdenbach im Süden etwa 7.640 Bäume. Hier stehen Hochwasserschutz und Landschaftsschutz miteinander im Konflikt.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 5.12.2019 erklärte die Verwaltung, dass Bäume auf Deichen Hochwasserabwehr einschränken können, wenn sie mit den Wurzeln den Deich schwächen oder Unterhaltungswege blockieren. Insgesamt hätten die vorhandenen Bäume daher nur Bestandsschutz, Neuanpflanzungen würden aber von der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde nicht mehr genehmigt. Zudem stünden hier Aufwand für die Sicherung der Bäume und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis.
Allerdings könne es Ausnahmen geben, wenn die Bäume als Naturdenkmal oder Allee geschützt sein.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für den Erhalt des umfangreichen Düsseldorfer Baumbestands ein – dies schließt die Bäume auf Deichen ausdrücklich ein. Allerdings blieben in der Sitzung des Umweltausschusses zu den Ausnahmen bei Neuanpflanzungen von Bäumen auf Deichen einige Fragen offen. Diese möchten wir mit dieser Anfrage klären.
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