
(c) Susanne Haberland
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Änderungen der Regionalpanunterlagen in der 2. Beteiligungsrunde zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme mit den nachfolgenden Änderungen[1] zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß der geänderten Vorlage in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.
Fläche DU_01 Duisburg/Düsseldorf […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
Fläche D_02 Kalkumer Schlossallee/Schloss Kalkum […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
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Fläche D_06 Grafenberg […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
Fläche D_07 Bergische Kaserne […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
[…] Fläche D_12 Hamm […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
Fläche D_13 Knittkuhl […] Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung
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Stadtbezirk 5, Stadtgrenze zu Duisburg
Der Bereich erfüllt wichtige Funktionen als Biotopverbundkorridor, zudem gibt es dort Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche. Betroffen von einer Bebauung wären bislang unversiegelte z.T. wertvolle Böden. Die Betroffenheit der Schutzgüter „Landschaft“, „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“ wird im Gegensatz zum Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung als erheblich eingeschätzt.
Aufgrund des Biotopverbundkorridors, der geschützten Arten und der wertvollen Böden bestehen erhebliche Bedenken. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweisung dieser Fläche als ASB abgelehnt.
Stadtbezirk 5, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum
Gegenüber der Darstellung in der 1. Beteiligung wurde der geplante ASB um die Flächen südlich der Kalkumer Schlossallee aus Denkmalschutzgründen verkleinert.
Die in Vorbereitung befindliche Bauleitplanung westlich des nun vorgesehenen Erweiterungsbereiches berührt die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und betrifft das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ erheblich.
Der Umgang mit den Bauflächenreserven wie auch der westlichen angrenzenden Flächen wurde in mehreren Workshops mit den sachlich und räumlich verantwortlichen politischen Vertreterinnen und Vertreter abgestimmt und mündete in das Strategiepapier „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 27. Juni 2019 beschlossen hat. Es sieht für den Bereich nördlich „Kalkumer Schlossallee“ ein Qualitätssicherndes Verfahren vor mit vorausgehendem Verkehrskonzept.
Insbesondere aufgrund des Natur- und Artenschutzes wird die Ausweisung als ASB abgelehnt. […]
Stadtbezirk 7, Grafenberg, Ludenberg
Gemäß Beschluss des Regionalrates soll die Fläche D_06 im mittleren Bereich reduziert werden, weil dort hoher Baumbestand besteht. Dies soll der Klarstellung dienen, dass keine flächendeckende Wohnsiedlung vorgesehen ist.
Aufgrund der Bedeutung dieser Fläche für das Stadtklima und das Landschaftsbild und des geringen Wohnbaupotenzials wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.
Stadtbezirk 7, Hubbelrath
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung als ASB, da der Grünzug aus städte- und freiraumplanerischer Sicht sinnvoll ist und die vorhandenen Siedlungs- und Freiraumstrukturen aufgreift.
Eine Ausweisung als ASB wird, analog zum Aufstellungsbeschluss des Regionalplans Düsseldorf abgelehnt.
[…] Stadtbezirk 3, Hamm
Eine bauliche Entwicklung kann zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation der benachbarten Stadtquartiere führen.
Insbesondere aufgrund der Lage in der Frischluftschneide und der damit einhergehenden Bedeutung für den Luftaustausch im Stadtgebiet wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.
Stadtbezirk 7, Hubbelrath
Die Umweltauswirkungen einer möglichen Bebauung der Freiflächen in Knittkuhl werden als erheblich eingestuft.
Insbesondere aufgrund der Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbund und regional bedeutender Ausgleichsraum wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt. |
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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