Änderungsantrag zur Vorlage APS/054/2019: „1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein" - Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur 2. Beteiligung“

Rolf Tups
Sitzung am 19.12.2019
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Änderungen der Regionalpanunterlagen in der 2. Beteiligungsrunde zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme mit den nachfolgenden Änderungen[1]  zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß der geänderten Vorlage in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.

 

Fläche DU_01 Duisburg/Düsseldorf

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fläche D_02 Kalkumer Schlossallee/Schloss Kalkum

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[…]

 

 

Fläche D_06 Grafenberg

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fläche D_07 Bergische Kaserne

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[…]

Fläche D_12 Hamm

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fläche D_13 Knittkuhl

[…]

Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bezirksregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtbezirk 5, Stadtgrenze zu Duisburg

 

Der Bereich erfüllt wichtige Funktionen als Biotopverbundkorridor, zudem gibt es dort Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche. Betroffen von einer Bebauung wären bislang unversiegelte z.T. wertvolle Böden. Die Betroffenheit der Schutzgüter „Landschaft“, „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“ wird im Gegensatz zum Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung als erheblich eingeschätzt.

Aufgrund der Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt Duisburg-Rahm weist diese Fläche jedoch eine Eignung für eine Entwicklung auf, wenn sie in enger Kooperation mit der Stadt Duisburg erfolgt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit der Duisburger Infrastruktur und wenn im nachfolgenden Bauleitplanverfahren den o.g. Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes besonders Rechnung getragen wird, wird die Darstellung als sinnvoll erachtet.

 

Aufgrund des Biotopverbundkorridors, der geschützten Arten und der wertvollen Böden bestehen erhebliche Bedenken. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweisung dieser Fläche als ASB abgelehnt.

 

Stadtbezirk 5, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum

 

Gegenüber der Darstellung in der 1. Beteiligung wurde der geplante ASB um die Flächen südlich der Kalkumer Schlossallee aus Denkmalschutzgründen verkleinert.

 

Die in Vorbereitung befindliche Bauleitplanung westlich des nun vorgesehenen Erweiterungsbereiches berührt die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und betrifft das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ erheblich.

 

Der Umgang mit den Bauflächenreserven wie auch der westlichen angrenzenden Flächen wurde in mehreren Workshops mit den sachlich und räumlich verantwortlichen politischen Vertreterinnen und Vertreter abgestimmt und mündete in das Strategiepapier „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 27. Juni 2019 beschlossen hat. Es sieht für den Bereich nördlich „Kalkumer Schlossallee“ ein Qualitätssicherndes Verfahren vor mit vorausgehendem Verkehrskonzept.

 

Die Darstellung als ASB eröffnet der Stadt unter Beachtung aller betroffener Belange und Schutzgüter eine verantwortliche und nachhaltige Bauleitplanung.

 

Insbesondere aufgrund des Natur- und Artenschutzes wird die Ausweisung als ASB abgelehnt.

[…]

 

Stadtbezirk 7, Grafenberg, Ludenberg

 

Gemäß Beschluss des Regionalrates soll die Fläche D_06 im mittleren Bereich reduziert werden, weil dort hoher Baumbestand besteht. Dies soll der Klarstellung dienen, dass keine flächendeckende Wohnsiedlung vorgesehen ist.

 

Die Reduzierung der ASB-Darstellung an dieser Stelle ist aus Sicht der Stadt Düsseldorf nicht zielführend. Der östliche Bereich nördlich der Graf-Recke-Straße (Hang östlich der Ernst-Poensgen-Allee) ist bereits mit mehrgeschossigen Wohnhäusern bebaut; hier ist nach geltendem Planungsrecht eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich. Der Bebauungsplan „07/004 Ernst-Poensgen-Allee 3“, der die Nachnutzung eines Krankenhausgeländes zum Ziel hat und die bauliche Entwicklung dort steuern soll, ist im Verfahren bereits weit fortgeschritten. Westlich der Ernst-Poensgen-Allee liegt eine Kleingartenanlage, in der sich zum Teil Wohnnutzung verfestigt hat. Das Aussparen des ASB in diesem Bereich ist daher nicht sachgerecht, eine Darstellung als ASB entspricht der vorhandenen Nutzung. Inwieweit langfristig eine Baulandentwicklung erfolgen kann und soll, liegt im Ermessen der Stadt Düsseldorf.

Aufgrund der Bedeutung dieser Fläche für das Stadtklima und das Landschaftsbild und des geringen Wohnbaupotenzials wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.

 

Stadtbezirk 7, Hubbelrath

 

Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat sich eine erhebliche Betroffenheit der Umweltbelange ergeben. Die Fläche liegt in einem regional bedeutsamen Ausgleichsraum für den Luftaustausch.

Eine Entwicklung in diesem Bereich und die Darstellung als bedingter ASB wird aber im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fläche D_13 Knittkuhl für sinnvoll gehalten. Die Sicherung einer Grünverbindung sowie die besondere Berücksichtigung der klimatischen Belange im Bauleitplanverfahren sind dabei unabdingbar. Ebenso ist eine leistungsfähige ÖPNV-Verbindung dringend erforderlich.

 

Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung als ASB, da der Grünzug aus städte- und freiraumplanerischer Sicht sinnvoll ist und die vorhandenen Siedlungs- und Freiraumstrukturen aufgreift.

 

Eine Ausweisung als ASB wird, analog zum Aufstellungsbeschluss des Regionalplans Düsseldorf abgelehnt.

 

[…]

Stadtbezirk 3, Hamm

 

Eine bauliche Entwicklung kann zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation der benachbarten Stadtquartiere führen.

 

Eine Darstellung als ASB mit langfristiger Perspektive ist aber grundsätzlich möglich, da die Entwicklung der Fläche die Chance bietet, den südlichen Stadteingang besser zu definieren und eine bauliche Grenze zum Landschaftsraum zu schaffen. Bei einer Überplanung sind umfangreiche Rahmenbedingungen bezogen auf Verkehr, Luft, Klima und Grünverbindungen zu beachten und den Belangen des Klimaschutzes und des Schutzgut Luft muss besonders Rechnung getragen werden.

 

Insbesondere aufgrund der Lage in der Frischluftschneide und der damit einhergehenden Bedeutung für den Luftaustausch im Stadtgebiet wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.

 

 

 

 

Stadtbezirk 7, Hubbelrath

 

Die Umweltauswirkungen einer möglichen Bebauung der Freiflächen in Knittkuhl werden als erheblich eingestuft.

Für eine Option zur Ansiedlung eines Olympischen Dorfes im Hinblick auf eine mögliche Olympia-Bewerbung wird die Darstellung des bedingten ASB im Sinne einer Erweiterung des Siedlungsbereiches der Bergischen Kaserne jedoch als Potenzial gesehen. Die erschließungstechnischen Voraussetzungen dafür müssen unterstützt werden und die Errichtung eines leistungsfähigen ÖPNV sollte die Grundbedingung sein.

Im Rahmen einer Bauleitplanung wären besondere Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz sowie an die Berücksichtigung der Klimabelange zu stellen.

 

Insbesondere aufgrund der Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbund und regional bedeutender Ausgleichsraum wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.




[1] Änderungen sind durch Streichungen bzw. Hervorhebungen kenntlich gemacht worden

 

Begründung:

Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.