Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2020: Wohnungsgenossenschaften unterstützen, um preisgünstigen Wohnraum zu schaffen

Rolf Tups
Sitzung am 19.12.2019
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen städtische Grundstücke für Wohnungsgenossenschaften und gemeinwohlorientierte Wohnungsgesellschaften reserviert und an diese vergünstigt oder im Erbbaurecht vergeben werden können, um darauf 100 Prozent preisgedämpften Wohnraum zu errichten. Das Ergebnis ist dem zuständigen Ausschuss vor der Sommerpause 2020 zur Beratung vorzulegen.

Für eine anschließende Umsetzung der vergünstigten Vergabe sind die Ansätze im

Produkt:         1111106 (Immobilienhandel)

Konto:            4541000

sowie

Konto:            68210000

Maßnahme    700310002

für das Haushaltsjahr 2020 ff. um jeweils 500.000 Euro zu verringern.

Begründung:

Die fünf großen Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaften (BWB, DüBS, DWG, EBV, Wogedo) bieten mit mehr als 19.000 Wohnungen rund 34.000 Menschen Wohnraum und sind Partner der Stadt bei zahlreichen Wohnprojekten.

Dabei verfolgen Wohnungsgenossenschaften ein langfristig orientiertes Geschäftsmodell. Dadurch können Sie vergleichsweise preisgünstigen Wohnraum anbieten. Gleichzeitig sind die Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern können als Genossenschaftsmitglieder die Zukunft des Unternehmens aktiv mitgestalten.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür ein, die Düsseldorfer Wohnungs-genossenschaften zu stärken und sie künftig intensiver als bisher für den Wohnungsneubau zu gewinnen. Deshalb möchten wir von der Verwaltung prüfen lassen, unter welchen Voraussetzungen städtische Wohnungsbaugrundstücke eigens für Wohnungsgenossenschaften reserviert werden können.

Diese Liegenschaften sollen dann vergünstigt oder im Erbbaurecht von die Unternehmen ergeben werden. Damit möchten wir einem Preisanstieg auf dem Grundstücksmarkt entgegenwirken, damit Düsseldorf eine Heimat zum Wohlfühlen für alle bleibt.

Die Vergabe möchten wir mit der Auflage verbinden, auf diesen Grundstücken 100 Prozent preisgedämpften Wohnraum zu errichten. Erfahrungen in Düsseldorf zeigen, dass ohne einen preisgedämpften Anteil im Wohnungsbestand der Mietabstand zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnen zu groß wird. Menschen mit mittlerem Einkommen, die nur knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, bekommen dann weniger Chancen, hier eine für sie passende Wohnung zu finden.