Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2020: Mehr Flächen für Wildblumen in Düsseldorf

Christian Rütz
Sitzung am 15.11.2019
Christian Rütz

Wildblumenwiesen und Blühstreifen werden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur Verbesserung des Stadtklimas und als Raum für urbane Lebensqualität immer wichtiger für die Menschen in unserer Stadt. Sie liefern einen Beitrag zur Bewahrung der biologischen Vielfalt und geben ihrer Entwicklung entsprechende Rückzugsräume.

Leider gibt es in unserer Stadt seit einigen Jahren immer weniger Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten. Aus unserer Sicht brauchen wir darum mehr kleinteilige Lösungen: Wegränder, Gärten und Wiesen können dabei durch das Aussäen von Blumensamen wieder natürliche Nahrungsquellen für bedrohte Insekten werden. Außerdem bieten die farbenfrohen Flächen attraktive Blickpunkte für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer und auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt.

Für die CDU-Ratsfraktion sind der Artenreichtum von Flora und Fauna sowie die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung zwei untrennbar miteinander verbundene Aspekte. Dies bedeutet für uns u. a. den Erhalt und den Ausbau von Grüngürteln, naturnahen Gewässern, Stadtbäumen, Gärten und Parkanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. An vereinzelten Stellen im Stadtgebiet wurden durch das Gartenamt in der jüngeren Vergangenheit bereits Flächen zu Wildblumenwiesen und Blühstreifen umgewandelt. Aus unserer Sicht kann hier jedoch – gerade durch die stärkere Einbeziehung von Privatleuten – noch erheblich mehr getan werden.  

Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, folgenden Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2020 auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Antrag:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2020 ein Programm zur Intensivierung der Ausweisung von Flächen für Wildblumen zu erarbeiten und eine Kostenschätzung für die Durchführung vorzunehmen. Hierbei sollen – auch unter Einbeziehung von Privatleuten – Gebiete im Stadtgebiet identifiziert werden, die sich für die Anlage entsprechender Wiesen oder Streifen eignen.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer sollen dabei von der Verwaltung – z. B. durch Beratungsleistungen in Bezug auf die bestimmungsgemäße Nutzung von Saatgut oder den Einsatz von geeigneten Nisthilfen für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten sowie deren Bereitstellung – unterstützt werden.

Das Programm ist dem Ausschuss vor Beginn der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2021 vorzulegen.