
(c) Laurence Chaperon
Die CDU-Fraktion hat in der Ratssitzung am 23. Mai 2019 nach städtischen Notfallplänen am Beispiel großflächiger und lang anhaltender Stromausfälle gefragt.
Die Stadtspitze machte in ihrer Antwort zunächst allgemein deutlich, ein verwaltungsweiter Generalplan sei nicht vorhanden. Was es aber gebe, seien „modulare Konzepte für einzelne Maßnahmen, die abhängig von der Art und de[m] Umfang[] des eingetretenen oder zu erwartenden Schadenereignisses aktiviert werden“.[1]
Diese Aussage nimmt die CDU zum Anlass, um sich zu erkundigen, welche dieser modularen Konzepte und Einzelmaßnahmen speziell in Museen und Kulturinstituten zum Einsatz kommen, um deren Sammlungen im Notfall zu schützen und zu bergen.
[1] VL 01/ 125/2019.
Anfrage:
- Welche grundsätzlichen Schutzmaßnahmen gegen Brände, Elementarereignisse, Stromausfälle usw. sind vorgesehen bei städtischen und stadtbeteiligten Düsseldorfer Kulturinstituten und deren Sammlungen?
- Gibt es für den Not- und Katastrophenfall fest vereinbarte Rettungspläne zur Bergung von Kulturgütern in den Museen und Instituten – sowohl für Werke in den Dauerausstellungen und Depots als auch für Objekte in den Wechselausstellungen?
- In welcher Reihenfolge werden Kunstwerke in Sicherheit gebracht, und werden dabei Leihgaben und Kunst im Eigentum aus Gründen des Versicherungsschutzes ggf. unterschiedlich behandelt?
Marcus Münter
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