Anfrage: Weitere Wohnhochhäuser in Düsseldorf?

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 03.06.2019
Angelika Penack-Bielor
Anfrage:
  1. Wie viele Wohnhochhäuser[1] mit wie vielen Wohneinheiten sind in den vergangenen fünf Jahren in Düsseldorf entstanden, wie viele sollen in den nächsten Jahren hinzukommen[2], und bei wie vielen dieser Projekte ist öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant?
  2. Welche Herausforderungen sieht die Verwaltung bei Bau und Betrieb von Wohnhochhäusern, insbesondere unter städtebaulichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten sowie hinsichtlich der Baukosten?
  3. Welche Auswirkungen hat der Ratsbeschluss vom 13.12.2018 zur „Veräußerung städtischer Liegenschaften“ auf den Bau von Wohnhochhäusern auf städtischen Grundstücken, und inwieweit finden die entsprechenden Regelungen des Handlungskonzepts Wohnen hier noch Anwendung?



[1] Gemeint sind Wohnhäuser mit mehr als sieben Geschossen.

[2] Lfd. Bebauungsplanverfahren, qualitätssichernde Verfahren, Bauvoranfragen u. Ä.

 

Begründung:

Düsseldorf ist eine attraktive und wachsende Großstadt. Durch stetigen Zuzug und steigende Geburtenzahlen ist der Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich gestiegen.  Deshalb haben sich Stadt und Politik das Ziel gesetzt, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Das von der CDU-Ratsfraktion mitentwickelte Handlungskonzept Wohnen strebt einen Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau an.

In Düsseldorf ist in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen Wohnraum auch wieder in Hochhäusern entstanden. Medienberichten zufolge sollen in den kommenden Jahren zahlreiche Projekte hinzukommen. Gleichzeitig arbeitet die Landeshauptstadt derzeit daran, einen neuen Hochhausrahmenplan zu erstellen.

In NRW können in Großstädten wie Düsseldorf Wohnungen nur in Gebäuden mit nicht mehr als sieben Geschossen (einschließlich der Nicht-Vollgeschosse) gefördert werden. Bei Bauvorhaben mit mehr als sieben Geschossen kann im Einzelfall an „städtebaulich integrierten Standorten“[1] beim entsprechenden Landesministerium als Ausnahme eine Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist auch, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, der eine höhere Bebauung und städtebauliche Dichte zulässt.

Die CDU-Ratsfraktion will in Düsseldorf neuen Wohnraum in allen Preislagen entstehen lassen. Zugleich setzen wir uns für eine verträgliche Wohnbauentwicklung ein, die auch die Lebensqualität in unserer grünen Stadt und den besonderen Charakter gewachsener Viertel und Stadtteile berücksichtigt. Daher möchten wir uns über die aktuellen Planungen und Herausforderungen zusätzlicher Wohnhochhäuser informieren lassen.




[1] Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW, Anlage 1, Punkt 1.1.2