Anfrage: Arbeitsengpässe im CC Beihilfe

Stephan Speit
Sitzung am 02.05.2019
Stephan Speit

Das Competence Center Beihilfe (CC Beihilfe) der Landeshauptstadt Düsseldorf berechnet und bearbeitet die Ansprüche von Beschäftigten. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt die städtische Beihilfestelle auch Aufgaben für viele Gemeinden, Städte und andere Behörden. Die regionale Zusammenarbeit umfasste im März 2018 bereits die Anliegen von über 45.000 Beihilfeberechtigten.

Die Bündelung des Expertenwissens am Düsseldorfer Standort bewirkt eine professionelle, schnelle und wirtschaftliche Beihilfebearbeitung und entlastet die teilnehmenden nordrhein-westfälischen Kommunen.

Leider mehren sich Beschwerden von Beihilfeberechtigten aus der eigenen Stadtverwaltung: Anträge werden u. a. aus Erkrankungsgründen erst nach mehreren Wochen bearbeitet, und die Ansprechpartnerinnen und -partner im Kundenservice des CC Beihilfe stehen nur sehr eingeschränkt für Fragen zur Verfügung.

Zwischenzeitlich räumte die Beihilfestelle auf der Homepage der Landeshauptstadt ein, dass Erstattungsanträge aus dem Februar erst ab April 2019 bearbeitet würden. Für die Antragstellenden ist das problematisch, da Arzt- und Krankenhausrechnungen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen können, fristgerecht bezahlt werden müssen – ansonsten droht ein Mahnverfahren. Die zugesicherte, aber leider nicht eingehaltene Frist zur anteiligen Erstattung der Behandlungskosten durch das CC Beihilfe kostet die städtischen Beihilfeberechtigten viel Nerven und Geld.

Die CDU-Ratsfraktion fragt sich, warum in der Beihilfestelle immer wieder Arbeitsengpässe auftreten und wie diese behoben werden können. 

Anfrage:
  1. Wie hat sich die Zahl der Beihilfefälle in den letzten vier Jahren entwickelt, und wie viel Personal (aufgeteilt nach Stellplan-Soll, Ist-Besetzungssituation, Abwesenheitsquote) stand im jeweiligen Jahr für die Beihilfeabwicklung zur Verfügung?
  2. Welche Vereinbarungen bestehen mit den einzelnen Beihilfestellen, für die das CC Beihilfe im Auftrag arbeitet, hinsichtlich der Bearbeitungszeiten, und welche Fristen gelten für die eigenen Beihilfeberechtigten?
  3. Welche Bearbeitungsverzögerungen haben sich für die internen und externen Beihilfeberechtigten jeweils im letzten Jahr ergeben, und in wie vielen Fällen wurden im Vorgriff auf eine Beihilfegewährung – und zur Vermeidung finanzieller Nachteile – Abschlagszahlungen geleistet?