Anfrage: Vermarktung des alten Balletthauses in Niederkassel als Baustein für die Finanzierung der Sanierung der Deutschen Oper am Rhein

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 28.03.2019
Friedrich G. Conzen
Anfrage:
  1. In welcher Höhe werden der Deutschen Oper am Rhein für die Umsetzung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Mittel zufließen, die durch die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Niederkasseler Kirchweg 36 erzielt werden?

 

  1. Wird die Entschädigung für das auf dem Erbbaugrundstück befindliche Gebäude in Höhe von 400.000 Euro, die 50 Jahre lang in Raten zuzüglich Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent beglichen wird, auch der Deutschen Oper am Rhein zugutekommen, um deren Sanierung zu fördern?

 

  1. Wann werden diese Mittel nach der Beschlussfassung im Rat am 7. März 2019 (61/ 16/2019) der Deutschen Oper am Rhein zur Verfügung stehen?
Begründung:

Im Kulturausschuss am 26. September 2017 brachten Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktionen von SPD und FDP einen Ergänzungsantrag zur Vorlage „41/ 117/2017 Notwendige Sanierungen am Gebäude der Deutschen Oper am Rhein Heinrich-Heine-Alle 16a“ ein, der einstimmig beschlossen wurde. Bestandteil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, „für die Finanzierung [notwendiger Sanierungsmaßnahmen] alternative Bausteine zu erarbeiten. Dazu gehören beispielsweise […] die Vermarktung des alten Balletthauses in Niederkassel […]“. Da die Bestellung eines Erbbaurechts für dieses Grundstück am 7. März 2019 im Rat beschlossen wurde, erkundigt sich die CDU-Ratsfraktion, welche Fortschritte die Verwaltung bei der Umsetzung des im Kulturausschuss gefassten Beschlusses gemacht hat.

Dr. Alexander Fils