Antrag: Stationäre Pflege in Düsseldorf sichern

Rolf Tups
Sitzung am 18.09.2014
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Landesregierung aufzufordern, die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen dahingehend zu ändern, dass neben teilstationärer und ambulanter Pflege auch die Finanzierung und Förderung stationärer Pflege gesichert ist. Für die stationäre Pflege muss umgehend Planungssicherheit geschaffen werden hinsichtlich der Refinanzierung notwendiger Bau- und Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen kommunalen Bedingungen.

Begründung:

Mit der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Finanzierung und Förderung stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen geregelt sowie das Verfahren des künftigen Landesausschusses Pflege und Alter festgelegt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die Alten- und Pflegepolitik zu verbinden. Es werden Mindeststandards für Pflege und Wohnangebote sowie bedarfsorientierte ambulante Unterstützungsangebote geschaffen. Das Gesetz sieht vor, die quartiersnahe Pflege-, Betreuungs- und Beratungsstruktur zu optimieren, um pflegende Angehörige zu unterstützen und die Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen zu stärken.

Die vorgeschlagenen restriktiven Finanzierungsmodalitäten gehen allerdings zu Lasten der Förderung und Errichtung stationärer Einrichtungen, die angesichts der demografischen Entwicklung aber neben den teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen notwendig sind, um den Bedarf zu decken. Dem Bericht der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Pflegesituation in Düsseldorf (Kommunale Sozialberichterstattung) ist zu entnehmen, dass der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Abhängigkeit steht zum Anstieg der Zahl an pflegebedürftigen Personen. Im Jahr 2011 lag der Bedarf an vollstationärer Unterbringung bei 5.106 Plätzen. Bis zum Jahr 2015 wird der Bedarf zunächst um knapp 320 Plätze auf mehr als 5.400 zunehmen. Bis 2020 steigt der Bedarf dann weiter auf beinahe 5.900 vollstationäre Plätze und wird im Jahr 2025 nach derzeitigen Prognosen bei ca. 6.330 Plätzen liegen. Dies bedeutet bis dahin eine Zunahme der vollstationären Pflegeplätze um ein knappes Viertel bzw. 1.225 Plätze. Infolge der Umbaumaßnahmen von Doppelzimmern in Einzelzimmer ist mit einem zusätzlichen Verlust von 640 Plätzen bis 2025 zu rechnen, die durch Um-, Ersatzneu- und Neubaumaßnahmen nur in Teilen kompensiert werden können (ca. 450 Plätze). Es fehlen dann jedoch noch 190 Plätze, die zu den 1.225 Plätzen hinzugerechnet werden müssen. Wir werden also einen Bedarf von rund 1.400 Plätzen haben, die bis 2025 realisiert werden müssen.

Um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ gerecht zu werden, hat Düsseldorf in den letzten Jahren seine Seniorenarbeit vorbildhaft quartiersbezogen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ausgerichtet. Die „zentren plus“ sind eng vernetzt mit anderen Fachstellen, wie dem Demenz-Servicezentrum NRW Region Düsseldorf, dem Gesundheits- und Wohnungsamt sowie dem Pflegebüro. Dieses Netz der Beratung und Betreuung erwirkt, das ältere und pflegebedürftige Menschen in Düsseldorf so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnquartier leben können. Dennoch ist die stationäre Pflege eine notwendige Säule, die nicht gänzlich durch ambulante und teilstationäre Versorgung ersetzt werden kann und finanziell gesichert sein muss.

Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Menschen die Versorgung erhalten, die ihrer Lebenssituation entspricht.

Eine weiter gehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Rüdiger Gutt