
(c) Claudia Weng
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Richtlinien für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum erneut anzupassen und Tilgungsnachlässe analog der Landesförderung in das städtische Programm aufzunehmen. Gleichzeitig soll geprüft werden, mögliche weitere aktuelle Änderungen der Wohnraumförderung des Landes in die kommunale Förderung einzugliedern.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das städtische Förderprogramm künftig verstärkt zu bewerben und es so – insbesondere bei Familien – noch bekannter zu machen.
Eine Finanzierung erfolgt aus den bestehenden Mitteln des Produkts 5252201 (Wohnungsbauförderung).
Hohe Bau- und Grundstückskosten in Düsseldorf sind für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen ein großes Hindernis, passendes Wohneigentum zu finden. Um insbesondere Familien mit Kindern den Traum von den „eigenen vier Wänden“ zu ermöglichen, unterstützt die Landeshauptstadt den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit einer eigenen Förderung.
Die schwierigen Marktbedingungen machten es in der Vergangenheit mehrfach notwendig, die Richtlinien des städtischen Förderprogramms anzupassen. Leider erreicht die Förderung – trotz dieser Änderungen – immer noch nicht genügend Düsseldorfer Haushalte.
Die Landesregierung hat bei der letzten Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW ebenfalls auf die aktuelle Entwicklung reagiert und Tilgungsnachlässe auch in der Förderung von Wohneigentum eingeführt. Diese wurden bislang aber von der Landeshauptstadt nicht in den eigenen Regelungen übernommen.
Für die CDU-Ratsfraktion ist es sehr wichtig, dass junge Familien mit Kindern und Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen auch im Ballungsraum Düsseldorf Wohneigentum erwerben können. Wohneigentum schafft Sicherheit und ist gleichzeitig eine gute Altersvorsorge. Daher schlagen wir vor, durch die Einführung von Tilgungsnachlässen das Programm zur Eigentumsförderung noch attraktiver zu gestalten und damit erfolgreicher zu machen.
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