Ergänzungsantrag: Vorentwurf Handlungskonzept Wohnungsbau Handlungsleitlinien und Aufgaben

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 09.01.2012
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Handlungsleitlinie 9 „Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Wohnraum in allen Preissegmenten – Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch ein zeitlich beschränktes, städtisches Förderprogramm“, den Entwurf möglicher Richtlinien für ein solches Förderprogramm zu erarbeiten und das Ergebnis im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorzustellen.

Begründung:

Im Mai 2011 beantragten die Ratsfraktionen von CDU und FDP die Erstellung eines „Handlungskonzeptes Wohnungsbau“ als Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Düsseldorf 2020+. Als Handlungsaufgabe wurde dabei u. a. die Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch ein zeitlich begrenztes, städtisches Kreditprogramm gefordert.

In dem vorliegenden Vorentwurf des Handlungskonzeptes Wohnungsbau wird ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet, der die Förderung des Grunderwerbs von Investorinnen und Investoren durch das Wohnungsamt vorsieht, um dadurch die Errichtung von Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung mit der Bewilligungsmiete von 5,10 EUR/m² Wfl. zu ermöglichen.

Ziel einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaupolitik ist es, ausreichend Wohnraum in allen Preissegmenten – unter Beibehaltung des qualitativ hohen Niveaus – zu schaffen. Die in dem Vorentwurf aufgeführte Förderung stellt einen Anreiz für mögliche Investorinnen und Investoren dar, um preisgünstige Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung zu schaffen.

Da die Baulandpreise für den Geschosswohnungsbau in mittlerer Lage in Düsseldorf mit ca. 470 EUR/m² Wfl. einen hohen Wert haben, ist die Förderung des Grunderwerbs das effizienteste Mittel, um die Errichtung preisgünstigen Wohnraums zu forcieren. Positiv wird auch der in dem Vorentwurf enthaltene Vorschlag bewertet, mit der städtischen Förderung ebenfalls Investorinnen und Investoren zu adressieren, die keine Förderung ihres Vorhabens mit Landesmitteln anstreben, und sich in diesem Fall als Gegenleistung Belegungsrechte einräumen zu lassen.

Die Ratsfraktionen von CDU und FDP wollen wissen, in welcher Art ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden könnte.

Klaus-Dieter Lukaschewski
Michael Latka