Antrag: Pauschalierte Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Birgit Schentek
Sitzung am 15.12.2011
Birgit Schentek
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fragestellung einer pauschalierten Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahme 15a des Kinder- und Jugendförderplans 2010 – 2014: Pauschalierungssystem) unter Arrondierung der vorhandenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit den Freien Trägern in der AG 78 zu klären. Ein hieraus resultierender Vorschlag, der die Finanzierung der Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2010 – 2014 ermöglicht, soll im ersten Quartal 2012 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

Begründung:

Zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 haben die Ratsfraktionen von CDU und FDP die Verwaltung beauftragt, mit den Freien Trägern die pauschalierte OT-Förderung sowie mögliche Gegenfinanzierungsmöglichkeiten, die sich beispielsweise aus der Arrondierung vorhandener Standorte ergeben könnten, zu erörtern. Im Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss ein rechnerischer Mehrbedarf – ohne Leistungszuwachs – von rund 980.000 Euro angezeigt. Überdies wurde mit dieser Vorlage auch der Erhalt von Einrichtungen sowie die sinnvolle und bedarfsgerechte Fusion thematisiert.

Aus Sicht unserer Ratsfraktionen ist die pauschalierte Förderung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ein wichtiger Eckpfeiler, um verabredete Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit umsetzen zu können. Aus diesem Grund ersuchen wir die Verwaltung, die Arrondierungsmöglichkeiten mit den Freien Trägern in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII abzustimmen.

Friedrich G. Conzen
Manfred Neuenhaus