Antrag: Anhebung der Vergnügungssteuer

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 05.12.2011
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf wird insoweit geändert, als dass die Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 15 v. H. des Einspielergebnisses und für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Orten auf 9 v. H. des Einspielergebnisses pro Apparat und Monat angehoben wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 15. Dezember 2011 eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen.

Begründung:

Entsprechend der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf unterliegen bestimmte Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art einer Besteuerung. Hierzu gehört gemäß § 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 der Vergnügungssteuersatzung auch das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine Anhebung der betreffenden Vergnügungssteuersätze ein, da die Einnahmequellen in diesem Bereich mit dem bestehenden Steuersatz von 9 v. H. des Einspielergebnisses für das Halten von Spielapparaten in Spielhallen und 5 v. H. des Einspielergebnisses für das Halten von Spielapparaten in Gaststätten und sonstigen Orten nicht ausreichend ausgeschöpft werden.

Bundesweit werden auch in anderen Kommunen die Vergnügungssteuersätze angepasst. Insbesondere im nordrhein-westfälischen Vergleich liegt der derzeit in der Landeshauptstadt erhobene Steuersatz im unteren Bereich.

Die durch die Anhebung der Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit zu erzielenden Mehreinnahmen werden zur Reduzierung der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage verwendet.

Friedrich G. Conzen