Änderungsantrag: Neufassung der Parkgebührenordnung

Andreas Hartnigk
Sitzung am 23.11.2011
Andreas Hartnigk
Antrag:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der geltenden Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen (Parkgebührenordnung) im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß der beigefügten Anlage mit den unten stehenden Veränderungen zu beschließen.

Die Parkgebührenordnung vom 22.09.2000 (Ddf. Amtsblatt Nr. 39 vom 30.09.2000) verliert damit ihre Gültigkeit.

Die Parkgebühren an Parkscheinautomaten werden in Zone 1 um 0,20 € je halbe Stunde und in Zone 2 um 0,05 € je halbe Stunde erhöht. Für die Zone 3 erfolgt keine Erhöhung der Parkgebühren.

§ 1 der Parkgebührenordnung wird dabei wie folgt geändert:

Zone 1

- 0,45 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.–Sa. 9–11 Uhr

- 0,95 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.–Fr. 11–18 Uhr, Sa. 11–16 Uhr

Für den Bereich, der umschlossen wird von der Fritz-Roeber-Straße, Hofgartenrampe, Maximilian-Weyhe-Allee, Jägerhofstraße, Jacobistraße von Jägerhofstraße bis Alt-Pempelfort, Alt-Pempelfort, Pempelforter Straße, Kölner Straße von Pempelforter Straße bis Ludwig-Erhard-Allee, Ludwig-Erhard-Allee, Bertha-von-Suttner-Platz, Willi-Becker-Allee, Ellerstraße von Willi-Becker-Allee bis Mintropplatz, Mintropstraße, Stresemannplatz, Graf-Adolf-Straße von Stresemannplatz bis Graf-Adolf-Platz, Haroldstraße von Graf-Adolf-Platz bis Apolloplatz, Rheinufer einschließlich der genannten Straßenzüge.

Zone 2

- 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.–Sa. 9–11 Uhr

- 0,55 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.– Fr. 11–18 Uhr, Sa. 11–16 Uhr

Für den Bereich, der umschlossen wird von der südlichen Uerdinger Straße, südlichen Johannstraße, südlichen Heinrich-Erhardt-Straße, südlichen Grashofstraße, südlichen Heinrichstraße zwischen Grashofstraße und Brehmstraße, westlichen Brehmstraße, westlichem Brehmplatz, westlichen Lindemannstraße, westlichen Dorotheenstraße, westlichen Kettwiger Straße, westlichen Werdener Straße, westlichen Kruppstraße von Werdener Straße bis Oberbilker Allee, nördliche Oberbilker Allee von Kruppstraße bis Färberstraße, Bahnlinie bis Rhein, Rhein bis Rheinkniebrücke, Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Brüsseler Straße und Theodor-Heuss-Brücke einschließlich der genannten Straßenzüge - ausgenommen die nachfolgend aufgeführte Sonderregelung.

- 0,55 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.–So. 11–23 Uhr

Für das Gebiet, das umschlossen wird von Stromstraße, von Ernst-Gnoß-Straße bis Hammer Straße, Hammer Straße, Gladbacher Straße von Hammer Straße bis Völklinger Straße, Völklinger Straße von Gladbacher Straße bis Ernst-Gnoß-Straße, Ernst-Gnoß-Straße von Völklinger Straße bis Stromstraße einschließlich der genannten Straßenzüge.

Zone 3

- 0,25 Euro je angefangene halbe Stunde

Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa. 9–16 Uhr

Im übrigen Stadtgebiet, soweit dies im Einzelfall nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen erforderlich ist. Ansonsten gilt die Parkscheibenregelung und damit Gebührenfreiheit.

Begründung:

Anstatt der in der Verwaltungsvorlage 66/75/2011 festgesetzten pauschalen Erhöhung der Parkgebühren in allen drei Zonen um 0,10 Euro je angefangene halbe Stunde scheint eine Differenzierung notwendig zu sein, die den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt.

Die beantragte Erhöhung der Parkgebühren in Zone 1 wird keine Auswirkungen auf den dortigen Einzelhandel haben. Die in diesem Bereich mit dem PKW anreisenden Käufer wird die beantragte Erhöhung nicht abschrecken. Die städtischen Parkflächen sind im Vergleich zu den Parkhäusern, d. h. den privatwirtschaftlich angebotenen Abstellflächen, deutlich günstiger.

Im Hinblick auf den Einzelhandel außerhalb des Bereiches von Zone 1 ist eine Erhöhung um lediglich 0,05 Euro in Zone 2 sowie eine Beibehaltung der Gebührenhöhe aus dem Jahr 2000 für Zone 3 sinnvoll.

Andreas Hartnigk
Manfred Neuenhaus