
(c) Susanne Haberland
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf der Brüsseler Straße
- von der Stadtgrenze Meerbusch (Büderich) bis zum Ende der Kniebrücke (auf Düsseldorfer Gebiet)
und
- von der Stadtgrenze Meerbusch (Büderich) bis zur 60 km/h-Regelung am Ende der Theodor-Heuss-Brücke
aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsreduzierung von 80 km/h auf 60 km/h während der Nachtstunden in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzurichten.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, an den o. g. Fahrbahnen die Möglichkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen zu prüfen.
Im Masterplan „Reduzierung des Straßenverkehrslärms“ ist die Brüsseler Straße in Düsseldorf bereits als eine der Hauptbelastungsstraßen für Straßenverkehrslärm klassifiziert. Auch die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens, welches im Zuge der Erstellung des Verkehrskonzeptes Heerdt angefertigt wurde, haben gezeigt, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms (z. B. LOA 5 D) in diesem Bereich erforderlich sind.
Daraufhin hat die Verwaltung mögliche Varianten von Lärmschutzwänden, die nicht wirksam sind oder aus statischen Gründen nicht in Frage kommen, untersucht. Eine Lärmreduktion durch eine Oberflächenerneuerung der Fahrbahn kommt für große Bereiche der Brüsseler Straße nicht in Betracht. Lärmoptimierter Asphalt LOA 5 Düsseldorf kann z. B. auf Brückenbauwerken nicht aufgebracht werden, da dieser die höheren Anforderungen, wie eine höhere Reißfestigkeit, nicht erfüllt. Deswegen ist ein kurzfristig wirksames Mittel die Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Lärm.
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