Änderungsantrag: Erlass einer Düsseldorfer Festbrennstoff-Verordnung

Peter Blumenrath
Sitzung am 10.11.2011
Peter Blumenrath, MdL
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Düsseldorf einen Entwurf für eine Düsseldorfer Festbrennstoff-Verordnung - analog dem Münchener Modell - als Maßnahme zum Luftreinhalteplan zur Entscheidung vorzulegen. Das Modell einer solchen kommunalen Festbrennstoff-Verordnung zeichnet sich dadurch aus, dass hiermit das Inkrafttreten der verschärften Grenzwerte nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für neu errichtete Einzelraum-Feuerungsanlagen vorgezogen wird. Die Düsseldorfer Regelung geht damit über die derzeitigen Anforderungen des Gesetzgebers für neue Kaminöfen hinaus.

Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich dieser Festbrennstoff-Verordnung - möglichst in enger Zusammenarbeit mit den in Düsseldorf ansässigen Baumärkten und weiteren Vertriebshändlern - abzustimmen.

Begründung:

Die Kleinfeuerungsanlagen in Düsseldorf machen einen Teil der Feinstaubemissionen aus. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Luftreinhalteplans ist jede einzelne Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubemissionen wichtig.

Ein erster Schritt ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV – Kleinfeuerungsanlagenverordnung) ab dem 31.12.2014 (1. Stufe) und dem 01.01.2015 (2. Stufe), die neue Grenzwerte für den Feinstaub-Ausstoß von Festbrennstoffen in Neuanlagen festlegt. Der Erlass einer Düsseldorfer Festbrennstoff-Verordnung im Vorgriff auf die BImSchV ist daher ein wirkungsvoller Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Düsseldorf.

Durch die Düsseldorfer Festbrennstoff-Verordnung sollen künftige Ofen-/Kaminbesitzer angehalten werden, nur solche Anlagen zu kaufen, die die aktuellen Grenzwerte einhalten.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Rüdiger Gutt
Michael Latka