
(c) Ralph Sondermann
Haushaltsbegleitantrag „Stationäre Luftmessstationen“:
Produkt 056 561 010 Umwelt und Gewässerschutz
Sachkonto 10000 5291000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die stationären Luftmessstationen an der Dorotheenstraße und an der Ludenberger-Straße in die Trägerschaft des Landes überführt werden können.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat als eine der ersten Großstädte in Nordrhein-Westfalen das Thema „Luftqualität“ Anfang der 90er Jahre als wichtige Aufgabe im Bereich des Umweltschutzes erkannt. Zur Messung von Feinstaub (PM10) sowie Stickstoffdioxid wurden in der Folge mehrere stationäre Luftmessstationen an vier verschiedenen Standorten in Düsseldorf installiert und werden seitdem von der Stadt betrieben.
In vielen anderen Kommunen des Landes wurden ähnliche Luftmessstationen erst auf Initiative des Landes NRW installiert und werden auch ausschließlich von diesem betrieben und finanziert.
Das Land NRW unterhält auf dem Stadtgebiet Düsseldorf zwei eigene Messstationen und nutzt für die Luftreinhalteplanung auch nur die Daten seiner eigenen Luftmessstationen.
Die Luftmessstationen an der Dorotheenstraße sowie an der Ludenberger-Straße messen in Düsseldorf insbesondere die rein verkehrsbezogene Luftbelastung. Daher bietet sich eine Übernahme gerade dieser Stationen durch das Land, sowohl zur Verbesserung der Datengrundlage für die Luftreinhalteplanung als auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kommunen, an.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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