Änderungsantrag zur Vorlage 61/57/2018 (Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße)

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 26.08.2018
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beim Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße (Vorlage 61/57/2018) eine vorlagegemäße Beschlussfassung, unter der Maßgabe, die in der Anlage gekennzeichneten Rahmenbedingungen zur Zielrichtung und Lage der Bebauung aus den Kriterien des Verfahrens zu streichen und folgendes einzufügen:

(Seite 7; Zielrichtung)

„Neben der straßenbegleitenden, ist auch eine zurückgesetzte Bebauung, mit der Anordnung eines Gebäudes im nördlichen Bereich des Grundstücks möglich, die sich an der gegenüberliegenden Bebauung orientiert. In diesem Fall ist zum Erhalt des Grüns die Tiefgaragen-Zufahrt südlich des Gebäudes angeordnet. Grundlage ist dabei der Grundstückszuschnitt des z. Zt. Gültigen Bebauungsplans.“

„- eine max. GFZ von 1,1 (§ 20 BauNVO)“

(Seite 7; Lage und Gestaltung der Baukörper)

„Die Geltungsdauer des Bauvorbescheides (BV-0057/09) ist am 13.01.2018 abgelaufen. Der neue Baukörper orientiert sich an der gegenüberliegenden Bebauung. Der Baukörper soll die Trauf- und Firsthöhen und die Lage im Raum berücksichtigen. Der Grundstückszuschnitt des z. Zt. gültigen Bebauungsplans ist die Grundlage der Bebauung. Ein neuer Entwurf muss – nach Feststellung der städtebaulichen Vertretbarkeit – der Bezirksvertretung 9 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“

Begründung:

Der zurückgesetzte Baukörper spiegelt die gegenüberliegende Bebauung.

Dabei werden die Traufhöhen der Bestandsgebäude der straßenbegleitenden Nachbarbebauung berücksichtigt. Der zu erstellende Entwurf soll die erweiterte Nutzbarkeit des Grundstücks einbeziehen.

Die Lage der Gebäude bewirkt zudem, dass bei dieser günstigen Süd-West/Nord-Ost-Gebäudezonierung 30-50 Prozent solare Zugewinne auf Mauerwerkswände und Fußböden in den Wintermonaten erzielt werden können. Dadurch wird der Energieverbrauch erheblich minimiert und die Heizkosten für die Nutzer um bis zu 50 Prozent reduziert.

Die Grundstücksnutzung mit zurückliegendem Baukörper ermöglicht sommers wie winters einen Aufenthalt auf dem der Sonne zugewandten Grundstücksanteil, ebenso den Weiterbestand/Schutz der vorhandenen Bäume bzw. Großsträucher. Damit bleiben der straßenbegleitende Grünzug sowie der Grünbestand umfänglich erhalten.