Antrag: Väterbeauftragter für noch mehr Familienfreundlichkeit

Sabine Schmidt
Sitzung am 11.09.2018
Sabine Schmidt
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Väterbeauftragten des Universitätsklinikum Essen oder der Charité Universitätsmedizin Berlin in den Ausschuss einzuladen, damit er über seine Tätigkeit berichtet.

Begründung:

Seit 2007 ermöglichen das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Eltern, 14 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn der Partner die sogenannten zwei Partnermonate in Anspruch nimmt.

Seit der Einführung dieser Partnermonate steigt der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, kontinuierlich an und liegt inzwischen bei rund 25 Prozent. Dies hat in vielen Unternehmen und Einrichtungen zu einem verstärkten Informationsbedarf von Vätern geführt.

Medienberichten zufolge – z. B. aus der Charité Universitätsmedizin Berlin oder dem Universitätsklinikum Essen – fehlt vielen werdenden Vätern dabei eine Vertrauensperson, die Fragen beantwortet und bei der Entscheidung über die Elternzeit unterstützt. Erklärt wird dies damit, dass Gleichstellungsbeauftragte vorrangig als Ansprechpartnerin für Frauen und der Personalrat eher als Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen gesehen würden.

Daraufhin wurden in den genannten Einrichtungen bereits 2009/2010 Väterbeauftragte ernannt, die zu Elternzeit und Elterngeld beraten. Wenn der Wunsch Elternzeit zu nehmen von den Vorgesetzten kritisch gesehen wird, bietet der Väterbeauftragte zudem Unterstützung und Vermittlung an.

Für die CDU-Ratsfraktion hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und stellt Berufstätige vor besondere Herausforderungen. Daher setzen wir uns für eine noch stärkere Nutzung von Elternzeit und Elterngeld durch Väter ein. Deshalb möchten wir uns über die Arbeit von Väterbeauftragten und die Möglichkeiten informieren, die bestehenden Beratungssysteme weiter zu verbessern.