Anfrage: Heimatförderprogramm der Landes NRW

Dr. Alexander Fils
Sitzung am 05.09.2018
Dr. Alexander Fils
Anfrage:
  1. Wie bewertet die Verwaltung das neue Heimatförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen auf kommunaler Ebene, und wofür können Fördergelder im Rahmen der Stadtplanung und Stadtgestaltung konkret beantragt werden?
  2. Plant die Verwaltung, sich für das Heimatförderprogramm zu bewerben, und wenn ja, mit welchen Projekten?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung eine Kooperation auf regionaler Ebene zur Akquise von Fördergeldern aus dem Programm, und welche Projekte bieten sich dafür an?
Begründung:

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So lautet die Überschrift des neuen Heimatförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist die Förderung und Stärkung der vielfältigen Heimat in NRW. Gefördert werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken. Über die fünf Elemente „Heimat-Scheck“, „Heimat-Preis“, „Heimat-Werkstatt“, „Heimat-Fonds“ und „Heimat-Zeugnis“ wird die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 gefördert.

Auch für die Stadtplanung und Stadtgestaltung lassen sich Fördergelder abrufen. So werden beim Element „Heimat-Zeugnis“ beispielsweise die Schaffung und Bewahrung von Bauwerken, Gebäuden oder entsprechenden Orten in der freien Natur unterstützt, die in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können dabei mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert werden.

Die CDU-Ratsfraktion bittet um Stellungnahme zur Teilnahme an dem Förderprogramm und um Darstellung von möglichen Projekten für eine Bewerbung.

Angelika Penack-Bielor