
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Welche personellen, organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen wurden an den Regel- und Förderschulen initiiert, um eine gute gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern zu ermöglichen?
- In welcher Form werden Eltern, bei deren Kinder eine sonderpädagogische Förderung angezeigt ist, über die Beschulungsalternativen informiert?
- Wie beurteilt die Verwaltung das Erfordernis einer Vernetzung von Jugendhilfeeinrichtungen und Schule in Inklusionsfragen?
Begründung:
Die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention hat an den Düsseldorfer Schulen trotz ausstehender landesrechtlicher Rahmenbedingungen bereits einen erfolgversprechenden Umsetzungsstand.
Eine weiter gehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Sylvia Pantel
Gerhild Kocks
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