Antrag: Schutz der Anwohner und der Landschaft Teil 2

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 29.09.2011
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen,

  • inwieweit einzelne Rheinuferbereiche auch mit einem grundsätzlichen Glasverbot belegt werden können.
  • wie zum Schutz der Anwohner für einzelne Rheinuferbereiche, die sich in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnbebauung befinden (Beispiel: Hamm), ein generelles Grillverbot ausgesprochen werden kann.
  • ob die Straße „Hammer Deich“ von „Auf der Böck“ bis „Joseph-Kardinal-Frings-Brücke“ für Fahrzeuge aller Art freitags bis sonntags in den Sommermonaten gesperrt werden kann.

Die Verwaltung wird außerdem gebeten, ihre Prüfungsergebnisse kurzfristig zu präsentieren, um eine bestmögliche Problemlösung noch in diesem Sommer zu erzielen.
Nach Abschluss der Prüfung und Vorstellung der Ergebnisse sollen dann ggf. entsprechend zusätzliche finanzielle Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.

Begründung:

Bereits mit der Anfrage im Rat am 26. Mai 2011 haben wir uns des Problems „Partymüll“ angenommen. Mit diesem Antrag will die CDU-Ratsfraktion nun aktiv, dem verstärkten Müllaufkommen an warmen, sonnigen Tagen am Rheinufer, an den Baggerseen, in Parks und Grünanlagen entgegenwirken. Für viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer gehören diese öffentlichen Flächen – die oftmals im Landschafts- oder sogar im Naturschutzgebiet liegen – gerade bei angenehmer Witterung zu beliebten Erholungsflächen. Nicht akzeptabel ist dabei aber das Verhalten der Menschen, die beispielsweise nach dem Feiern ihren Müll an Ort und Stelle achtlos liegen lassen und so die Umwelt verschmutzen.

Die CDU-Ratsfraktion nimmt auch die immer größere Anzahl an Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner wahr. Vielfach geht es darin z. B. um Verschmutzungen, unzulässige Aufbauten/Zelte, Lärmbelästigungen, Grillgerüche, Zerstörung der Vorgärten und Wildpinkler.
Wir beauftragen daher die Verwaltung, die o. g. Optionen auf deren Eignung zu prüfen.

Friedrich G. Conzen