
(c) Ralph Sondermann
- Hat die Verwaltung Kenntnis, welche Lärmminderungsplanungen die Deutsche Bahn AG im Hinblick auf die im Lärmaktionsplan durch Schienenlärm belasteten Stadtteile Bilk, Flingern und Angermund hat?
- Wann wird mit einer Lärmbekämpfung seitens der DB in den Stadtteilen Bilk, Flingern und Angermund (Lärmaktionsplan Düsseldorf, Seite 25) zu rechnen sein?
- Wie bewertet die Verwaltung die Maßnahmen der Deutschen Bahn AG bezüglich des Lärmschutzes in unserer Stadt und des angedachten zeitlichen Umsetzungshorizontes?
Das Strategiekonzept des Lärmaktionsplanes Düsseldorf beinhaltet quellenbezogene Aussagen zur Bekämpfung von Lärm. Es bietet somit den Handlungsrahmen für die Lärmbekämpfung in unserer Stadt. Die Lärmreduzierungsmaßnahmen sind von der Stadt bzw. den Trägern anderer öffentlicher Belange umzusetzen.
Der Rat der Stadt hat den Lärmaktionsplan am 14. Juli 2011 beschlossen und somit in Kraft gesetzt. Darin enthalten ist die Lärmquelle Schienenverkehr. Im Lärmaktionsplan heißt es dazu auf Seite 25:
"Schienenverkehrslärm (DB)
Der Schienenverkehr gilt in Düsseldorf analog den Ergebnissen aus den Lärm- und Betroffenheitsanalysen auf der Basis der Angaben seitens des Eisenbahnbundesamtes (EBA, /52/) als weiterer Lärmschwerpunkt mit hoher lokaler Lärmbelastung für die betroffenen Bürger. Hier sind vor allem Wohngebäude angrenzend an Bahntrassen in Bilk, Flingern und Angermund zu nennen."
Die im Lärmaktionsplan aufzeigten Lärmquellen und ihre Maßnahmen sind mit keiner Zeitplanung versehen. Um aber die Bürger und Bürgerinnen in Bilk, Flingern und Angermund bestmöglich über die künftigen Lärmschutzmaßnahmen zu informieren, dient diese Anfrage.
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