Anfrage: Sondernutzung durch Werbeanhänger

Andreas Hartnigk
Sitzung am 29.09.2010
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Wie gestaltet sich das Verfahren zur Feststellung unerlaubter Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Werbe-PKW-Anhänger in der Landeshauptstadt?
  2. Hält die Verwaltung die Ausweitung der bereits bestehenden Überwachungsmechanismen, beispielsweise durch Bereitstellung eines Online-Formulars und/oder die Kontrolle der Werbeanhänger auch auf den Routinefahrten des Ordnungsamtes, für ein effektives Mittel zur Unterbindung der Verstöße?
Begründung:

Die unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums über den erlaubten Gemeingebrauch hinaus stellt ein großes Ärgernis für die Einwohner der Landeshauptstadt dar. Insbesondere im öffentlichen Straßenraum abgestellte Werbeanhänger erregen hierbei die Gemüter. Die Werbeanhänger beanspruchen dringend benötigten Parkraum, verunstalten das Stadtbild und beeinträchtigen den Einzelhandel. Viele Bürger nehmen Anstoß an dieser willkürlichen Form der Werbung. Der derzeitigen Entwicklung ist entgegenzuwirken.

Von Interesse könnte daher die Ausweitung der bereits bestehenden Überwachungsmöglichkeiten sein.

Die Landeshauptstadt stellt im Rahmen ihrer Internetpräsenz einige Formulare zur Anzeige von Verstößen bereit (z.B. Meldung von Schrottfahrrädern, Lärmbelästigungsanzeige). Ein vergleichbares Formular könnte auch zur Meldung unerlaubt abgestellter Werbeanhänger zur Verfügung gestellt werden. Zur Steigerung der Effektivität wäre es dienlich, wenn das entsprechende Formular unmittelbar per E-Mail an die zuständige Behörde versandt werden könnte. Dies erfolgt bereits bei den meisten der angebotenen Formulare, die zur Anzeige von Missständen angeboten werden. Dieses bürgerfreundliche Verfahren ermöglicht eine schnelle Meldung von Verstößen durch Privatpersonen. Überdies wäre es wünschenswert, wenn die Werbeanhänger auch auf den Routinefahrten der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert werden könnten.

Andreas Hartnigk
Manfred Neuenhaus