Anfrage: Gibt es ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Stadt?

Andreas-Paul Stieber
Sitzung am 20.06.2018
Andreas-Paul Stieber
Anfrage:
  1. Wie viele behindertengerechte Parkplätze (bitte aufgeschlüsselt nach Plätzen im öffentlichen Straßenraum und in Parkhäusern) gibt es insgesamt, wie viele davon entsprechen den Vorgaben der DIN 18040-3[1], und wie viele sind für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos?
  2. Wie hoch ist der Anteil der behindertengerechten bzw. vorgabekonformen Parkplätze an allen Parkplätzen?
  3. Was tut die Stadt derzeit, um den Ausbau behindertengerechter Parkplätze zu fördern, und was ist für die Zukunft geplant?



[1] Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in der Nähe von barrierefreien Zugängen anzuordnen und müssen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein. Eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg soll möglich sein.

  • Seitenausstieg: mindestens 3,50 m breit und mindestens 5,00 m lang.
  • Heckausstieg: mindestens 5,00 m lang, zuzüglich einer freizuhaltenden Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Pkw-Stellplatzes.
  • Bewegungsfläche: bei Seiteneinstieg z. B. stufenlos durch abgesenkten Bord (max. 3 cm) zum Gehweg; der Heckeinstieg kann im Anschluss an Einfahrten, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen angeordnet werden.

Die Stellplätze sollten eine möglichst geringe Längsneigung der Fahrgasse von drei Prozent (max. sechs Prozent) und eine Querneigung (senkrecht zur Fahrgasse) von 2,5 Prozent aufweisen. Angrenzende Fußwege und Bewegungsflächen dürfen das Längsgefälle von drei Prozent nicht überschreiten. Die Querneigung sollte ≤ 2 Prozent bei Vorhandensein einer Längsneigung betragen und 2,5 Prozent, wenn die Längsneigung 0 ist. Quelle: www.nullbarriere.de

 

Begründung:

Rund 30 Prozent der Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer fahren einen eigenen Wagen. Ein etwa ebenso großer Anteil wird von Familienangehörigen, Verwandten oder Bekannten als Mitfahrerin oder Mitfahrer mitgenommen. Das erfordert in verstärktem Maß das Vorhandensein von behindertengerechten Parkplätzen, denn insgesamt sollten etwa drei Prozent aller Parkplätze für Menschen mit Behinderung reserviert sein.

Die CDU-Ratsfraktion sieht eine angemessene Anzahl an behindertengerechten Parkplätzen als einen wichtigen Baustein für die Teilhabe dieses Personenkreises am alltäglichen Leben an. Wir setzen uns deshalb für den Erhalt bzw. den ggf. notwendigen Ausbau entsprechender Parkplätze in allen Stadtteilen ein.

Andreas-Paul Stieber