
(c) Ralph Sondermann
Die CDU-Ratsfraktion beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den städtischen Kultureinrichtungen sowie den Vertreter/innen der Studierenden der staatlichen Düsseldorfer Hochschulen, der Schüler/innen und der Auszubildenden in Düsseldorf aufzunehmen. Hierbei ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Studierenden, Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern die kostenfreie Nutzung des Kulturangebots in den städtischen Kultureinrichtungen auf Probe für die Dauer von einem Jahr anhand des Studierenden-, Azubi- oder Schülerausweises möglich ist. Auf der Grundlage dieser Prüfung soll eine entsprechende Testphase gestartet werden. Ihr soll eine Auswertung folgen, die Aufschluss darüber gibt, wie das Angebot angenommen wurde.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD verfolgen gemeinsam mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der Heinrich-Heine-Universität das Ziel, die „Art:card“ zu einem festen Bestandteil des Studierendenausweises zu machen. Dafür soll der Semesterbeitrag um ein Euro pro Studierender/m erhöht werden. Dieses Modell sieht vor, dass bei 34.000 Studierenden an der HHU 34.000 Euro zur Gegenfinanzierung an die Kulturverwaltung fließen würden.
Die CDU-Ratsfraktion wendet sich gegen diesen einseitigen Ansatz, der die Studierenden der anderen staatlichen Hochschulen (z. B. Hochschule Düsseldorf, Kunstakademie, Robert-Schumann-Hochschule) ausschließt. Im Gegensatz zum Ampel-Bündnis fordern wir daher, dass nicht nur den Studierenden der HHU, sondern auch denen der anderen staatlichen Düsseldorfer Hochschulen sowie zusätzlich allen Schüler/innen und Auszubildenden in Düsseldorf der kostenfreie Eintritt in die städtischen Kulturinstitute ermöglicht werden soll.
Mit diesem Angebot für Studierende staatlicher Hochschulen, Auszubildende und Schüler/innen konzentriert sich die CDU-Ratsfraktion auf die städtischen Kulturinstitute, da im Falle der Ausweitung eines Angebots auf nichtstädtische Einrichtungen Kosten entstehen würden. Denn für die Inhaber/innen der „Art:card“ leistet die Stadt Ausgleichszahlungen an die nichtstädtischen Häuser (wie z. B. K20 und K21, Langen-Foundation, Museum Insel Hombroich, Stiftung Schloss Dyck, Stiftung Neanderthal-Museum, Kreismuseum Zons u. a.), wenn Karteninhaber/innen dort zu Gast sind.
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