
(c) Ralph Sondermann
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, für und mit interessierten Förder-, Haupt- und Realschulen ein Kooperationskonzept, welches zur Stärkung der Schulen der Sekundarstufe I beiträgt, zu erstellen und zu prüfen. In diese Überlegungen ist auch die Möglichkeit der Durchführung eines Schulversuches nach § 25 Schulgesetz NRW einzubeziehen.
Die Konzeption soll die Ziele
- gute Bildungsergebnisse für alle Schülerinnen und Schüler
- Angebot aller Abschlüsse der Sekundarstufe I und Unterstützung im Übergang in die Oberstufe bzw. die Berufsausbildung
- Bildungsgerechtigkeit unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft
- Inklusion in allen Schulformen im Sinne der UN-Konvention
verwirklichen und Schulzweige mit den Schwerpunkten
- sonderpädagogische Förderung
- berufsorientierte handwerkliche oder technische Angebote mit erhöhtem Praxisbezug
- fremdsprachliche, kaufmännische, naturwissenschaftliche und musisch-künstlerische Angebote
abbilden, die horizontal wie vertikal durchlässig gestaltet sind.
Ein diesbezüglicher Umsetzungsvorschlag sollte unter Beibehaltung der jeweiligen Schulstandorte und der räumlichen, organisatorischen sowie personellen Strukturen erfolgen und in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung einfließen.
Eine Begründung erfolgt mündlich.
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