
(c) Ralph Sondermann
- Wie viele Haushalte sind jährlich davon betroffen, dass ihre Anschlusskanäle an das städtische Entwässerungsnetz saniert werden müssen, und in wie vielen Fällen ist eine „Nachbesserung“ erforderlich?
- Wie sind die Verfahrensabläufe der Begleitung der Sanierungsarbeiten durch den Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD)?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Prozess zu optimieren?
Gemäß der gültigen Abwassersatzung obliegt der Eigentümerin/dem Eigentümer einer Immobilie die Instandhaltung und Sanierung von Anschlusskanälen. Die Eigentümerin/der Eigentümer beauftragt selbstständig ein zugelassenes Unternehmen. Der SEBD erteilt eine entsprechende Genehmigung und steht für Beratungen zur Verfügung.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erfolgt eine Abnahme durch den SEBD.
In zahlreichen Fällen ist bekannt geworden, dass die Abnahme allerdings so spät (teilweise Monate später) erfolgte, dass die Baugruben bereits geschlossen und die Oberflächenarbeiten fertiggestellt waren. In den Fällen, in denen eine „Nachbesserung“ der Sanierung erforderlich wurde, war dies dann mit zusätzlichem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden.
Da dem SEBD die Kundenzufriedenheit ein besonderes Anliegen ist und er seine Verfahrensabläufe kontinuierlich optimiert, scheint es bei dem Prozess der Sanierung von Anschlusskanälen noch Optimierungspotenzial zu geben.
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