
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Landesregierung - im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß § 47 d BlmSchG und nach EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - folgende Punkte zur Reduzierung der Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner der A 46 in Wersten und Oberbilk einzufordern:
1. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen:
Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf sämtlichen Fahrbahnen und in beiden Fahrrichtungen im offenen Trogbereich der A 46 zwischen dem "Universitätstunnel" und dem "Werstener Tunnel".
2. Fahrbahnbelag:
Austausch des jetzigen Straßenbelages gegen einen lärmabsorbierenden offenporigen Asphaltbelag (OPA) im Bereich der Troglage des Autobahnabschnittes der A 46 in Wersten sowie Prüfung, inwieweit der Einsatz von OPA im Tunnelbereich zu Lärmreduzierungen führen könnte und technisch möglich ist.
3. Trogwände:
Auskleidung der Trogwände des Autobahnabschnittes der A 46 in Wersten mit schallabsorbierenden Materialien.
4. Tunnelmünder:
Auskleidung der Wände der Tunnelöffnungen des „Universitätstunnels“ und des „Werstener Tunnels“ mit schallabsorbierenden Materialien zur Reduzierung des sog. „Trompeten-Effektes“.
5. Lärmschutzwände:
Prüfung durch die Experten des Landesbetriebes Straßenbau NRW, inwieweit Lärmschutzwand-Maßnahmen zwischen dem „Universitätstunnel“ und dem „Werstener Tunnel“ mindestens ebenso wirksam wie die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen sein könnten.
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP haben 2005 den Masterplan „Reduzierung von Straßenverkehrslärm in Düsseldorf“ initiiert.
CDU und FDP nehmen die Beschwerden der Anwohner über hohe Lärmbelastungen ernst und möchten die Bürger bestmöglich durch Lärmschutzmaßnahmen entlasten.
Angesichts der hohen Verkehrsdichte auf der A 46 ist eine wirksame Entlastung der lärmbetroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dringend geboten. Die Verwaltung wird mit diesem Antrag gebeten, an die für die Umsetzung dieser Maßnahmen zuständige Landesregierung und den Landesbetrieb Straßenbau NRW heranzutreten und sich bei den zuständigen Stellen für eine zügige Umsetzung der Maßnahmenvorschläge einzusetzen.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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