
(c) Laurence Chaperon
In der Beratung über den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Konrad-Adenauer-Platz 1 (41/ 60/2018-1) erklärte die Verwaltung auf Nachfrage der CDU-Ratsfraktion in der Ratssitzung am 3. Mai 2018:
„In Paragraf 5 des Mietvertrages ist vorgesehen, dass der Vermieter 75 Stellplätze der Stadt Düsseldorf anbietet für sämtliche Nutzungen, die im Gebäude vorgesehen sind. Entsprechende Mietverträge müssten dann separat abgeschlossen werden. Zu den Kosten gibt es noch keine konkreten Angaben.“[1]
[1] Vgl. Videoaufzeichnung der 34. Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner 16. Wahlperiode vom 3.5.2018 (www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnungen-live-stream/ratssitzung-vom-3-mai-2018.html, Zugriff: 9.5.2018).
- Wie viele Stellplätze wird die Stadt im KAP 1 nach welchem Schlüssel für die eigene Nutzung (Zentralbibliothek, Schulverwaltungsamt, Theatermuseum usw.) und für Untervermietungen (FFT) anmieten?
- Wann plant die Stadt, entsprechende Verträge darüber mit dem Vermieter zu welchen Konditionen (Kosten, Dauer, Lage) abzuschließen?
- Warum werden eigene Mietverträge für die Stellplätze geschlossen?
Erfolgt ggf. mündlich.
Empfehlen Sie uns!