Anfrage: Lebensmittelverstöße

Peter Blumenrath
Sitzung am 05.05.2011
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Lebensmittelverstöße in Düsseldorf und um welche Verstöße handelt es sich dabei?
  2. Wie wurden diese Lebensmittelverstöße sanktioniert?
  3. Sieht die Stadt Möglichkeiten bei Hygieneverstößen in Betrieben neben einem Bußgeld, durch weitere Sanktionen (z.B. in Form einer Nachschulung des Betreibers oder der Verpflichtung eines zertifizierten Hygieneberaters für einen Tag im Betrieb) Verbesserungen zu erzielen und wenn ja, welche sind dies?
Begründung:

Allgemeine Probleme in der Lebensmittelüberwachung sind u. a. der schlechte Ausbildungsstand der Überwachungspflichtigen, dies lässt sich z. B. am Gastgewerbe gut erklären. Hier muss der angehende Gastwirt lediglich den als "Frikadellenführerschein" bekannten Unterrichtungsnachweis bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen, d. h. nach einer 3 - 4-stündigen Schulung ohne vorhergehende Kenntnisse im Lebensmittelbereich darf die "geschulte" Person dann eine Gastwirtschaft betreiben. Die neuen Gastwirte dürfen anschließend schnell verderbliche Lebensmittel wie z.B. rohes Hackfleisch in Eigenverantwortung herstellen. Ein Metzger verfügt demgegenüber über eine 3-jährige Gesellenausbildung mit Abschlussprüfung.
Die Zahl der Lebensmittel-Verstöße ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Die Lebensmittelkontrolleure der Länder fanden Mängel in rund 24 Prozent der untersuchten 545 000 Betriebe, berichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Im Jahr zuvor waren es etwa 23 Prozent. Die meisten Probleme gab es mit 54 Prozent erneut bei der Hygiene.
Die Anfrage dient dazu die Sicherheit der Verbraucher ggf. durch eine zusätzliche Hygieneberatung der Gewerbetreibenden / Gastronomie besser zu schützen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Rüdiger Gutt
Michael Lattka