CDU setzt auf Einzelfallentscheidungen bei Tempolimits

CDU setzt auf Einzelfallentscheidungen bei Tempolimits
14.09.2021
Andreas Hartnigk

Die CDU-Ratsfraktion spricht sich dafür aus, Entscheidungen für angemessene innerstädtische Tempolimits von mehreren wichtigen Gesichtspunkten abhängig zu machen. Dazu sollen insbesondere auch verkehrsfluss- und städtebaubezogene Überlegungen zählen. Insgesamt soll die Stadt künftig mehr Spielraum für Einzelfallentscheidungen zur Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten erhalten, um den Verkehr sicherer zu machen. Diesem Vorschlag des Deutschen Städtetags und einer Initiative verschiedener Kommunen soll sich Düsseldorf anschließen. Einen entsprechenden Antrag stellt die Union zusammen mit ihrem Kooperationspartner Bündnis 90/Die Grünen übermorgen im Rat.

Fraktionsvize Andreas Hartnigk, stellvertretender Vorsitzender im Verkehrsausschuss, betont: „Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen genau abgewogen werden. Wir als CDU befürworten daher immer eine Prüfung des besonderen Einzelfalls unter verschiedenen relevanten Kriterien. Dabei sind die örtlichen Bedingungen jeweils einzubeziehen, damit eine stadtverträgliche und begründete Entscheidung für ein Tempolimit getroffen werden kann. Hier müssen Fragen der Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung, der Lärm- und Umweltbelastung, aber auch der städte- und straßenbaulichen Gegebenheiten gründlich geklärt werden. Letztlich geht es um Machbarkeit und die verkehrlichen Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Denn wichtig ist uns ein fließender Verkehr von Auto, Fahrrad und besonders ÖPNV. Ansatz der CDU ist, alle Verkehrsteilnehmenden und alle Verkehrsmittel sowie die Interessen und den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sorgfältig im Blick zu haben.

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass sich Düsseldorf dem Projekt ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr‘ anschließt. Der Grund: Bislang haben die Städte zu geringe Gestaltungshoheit, um im Einzelfall Höchstgeschwindigkeiten wie zum Beispiel Tempo 30 selbst festzulegen oder Modellversuche mit Tempolimit durchzuführen. Wir setzen uns deshalb für eine Regeländerung ein. Die Straßenverkehrsordnung soll zugunsten von mehr Handlungskompetenz der Kommunen angepasst werden. Für uns als CDU sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Mittel sein, um den Individualverkehr und insbesondere den ÖPNV als Treiber für die Mobilitätswende auszubremsen. Wir wollen am Ende mehr Verkehrssicherheit für alle.“