Anfrage: Islamischer Religionsunterricht

Anfrage: Islamischer Religionsunterricht
André Tischendorf
Sitzung am 18.04.2012
André Tischendorf
Anfrage:
  1. Ab wann und an welchen Düsseldorfer Schulen wird islamischer Religionsunterricht angeboten?
  2. Welche schulorganisatorischen Erfordernisse müssen getroffen werden, um islamischen Religionsunterricht anbieten zu können?
  3. Wird der geplante islamische Religionsunterricht alle Glaubensrichtungen des Islam berücksichtigen?
Begründung:

Islamischer Religionsunterricht konnte bisher an deutschen Schulen nicht angeboten werden, da sich bis heute noch nicht eine Religionsgemeinschaft im verfassungsrechtlichen Sinne gebildet hat. Die überregional tätigen islamischen Organisationen vertreten jeweils nur Gruppierungen von Menschen islamischen Glaubens und sind überwiegend nach den Herkunftsländern organisiert. Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes an unseren Schulen soll bei einem festgestellten Bedarf jedoch nicht daran scheitern, dass die Qualifikation einer Organisation als Religionsgemeinschaft noch nicht feststeht. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 22. Dezember 2011 das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (7. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Die oben genannten Fraktionen und Gruppierungen bitten um Auskunft, ab wann an Düsseldorfer Schulen islamischer Unterricht angeboten werden kann.

Markus Hösler
Monika Lehmhaus
Hayreddin Onay
Iljo Skangalov