Beschluss zu Anti-Corona-Maßnahmen: CDU lobt Verfassungsgericht

Beschluss zu Anti-Corona-Maßnahmen: CDU lobt Verfassungsgericht
30.11.2021
Andreas-Paul Stieber

Die CDU-Ratsfraktion sieht in dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur grundgesetzlichen Vereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit von coronabedingten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im vergangenen Frühjahr eine wichtige rechtliche Stützung bei der Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie.

Ratsherr Andreas-Paul Stieber, Vorsitzender im Gesundheitsausschuss, betont: „Ich bin sehr froh über die klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts in seiner Beschlussbegründung. Die Verfassungsbeschwerden gegen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum wie auch gegen abend- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind damit zurückgewiesen und in der Sache ohne Erfolg. Denn diese Maßnahmen aus dem letzten Frühjahr sind laut Gericht verfassungsgemäß, das heißt verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung des höchsten Gerichts kommt mitten in der vierten Infektionswelle. Aktuell sehen wir wegen der grassierenden Delta-Variante des Coronavirus dramatisch steigende Ansteckungszahlen und eine sich verschärfende Situation in den Kliniken. Gewarnt wird auch schon vor der Omikron-Variante. Deshalb muss Politik erneut über die Anordnung von Kontaktreduzierungen, im alleräußersten Fall sogar über Ausgangsbeschränkungen nachdenken, um die Welle zügig zu brechen. Deutliche Kontaktverringerungen fordert auch unser Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Nicht die persönliche Freiheit ist der Feind, sondern das Virus. Darum bin ich der Auffassung: In der Abwägung zwischen Freiheit und dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung muss der Gesundheitsschutz Vorrang haben. Angesichts der derzeitigen Gefahrenlage, die auch unser Gesundheitssystem schwerstens belastet, müssen Bund und Länder jetzt entschlossen und entschieden handeln. Weniger Kontakte und zugleich mehr impfen – das muss der Weg sein. Denn nur wenn wir die Gesundheit aller schützen, können wir unsere Freiheit leben.“