Anfrage aus aktuellem Anlass: Eingriff in die Autonomie des Integrationsrats

Anfrage aus aktuellem Anlass: Eingriff in die Autonomie des Integrationsrats
Rolf Tups
Sitzung am 21.09.2017
Rolf Tups

Für die Sitzung des Integrationsrats am 14.09.2017 hatte die CDU-Ratsfraktion zum Kontostand der verausgabten Mittel aus dem Produkt 54210000 – Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrats – eine Anfrage gestellt. In der Gemeindeordnung § 27 Absatz 10 ist geregelt, dass der Integrationsrat über eigene Haushaltsmittel verfügt: „(10) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Im Umgang mit diesen Mitteln obliegt dem Integrationsrat selbstverständlich die Kompetenz, im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen über den Einsatz und die Verwendung zu entscheiden.

Auf Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion stellte der Integrationsrat mit Erstaunen fest, dass drei Auszahlungen aus dem oben genannten Konto erfolgt sind, die dem Integrationsrat nicht bekannt waren, da kein Beschluss – wie üblich – darüber gefasst wurde.

Anfrage:
  1. Ist es zutreffend, dass der Oberbürgermeister ohne Beschluss des Integrationsrats, und ohne diesen darüber in Kenntnis zu setzen, Haushaltsmittel aus dem Produkt 54210000 – Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrats – abgezogen hat, und wenn ja, in welchen Jahren?
  2. Wurde die Vorsitzende bzw. der 1. und 2. Stellvertreter über die Vorgehensweise informiert, und wenn ja, haben sie der Vorgehensweise zugestimmt?
  3. Welche rechtliche Grundlage rechtfertigt die Vorgehensweise des Oberbürgermeisters, in die Autonomie des Integrationsrats einzugreifen und Haushaltsmittel abzuziehen?