Änderungsantrag zur Vorlage 66/43/2017-1, „Stufenweise Erhöhung der Gebühren für Handwerkerparkausweise“

Änderungsantrag zur Vorlage 66/43/2017-1, „Stufenweise Erhöhung der Gebühren für Handwerkerparkausweise“
Rolf Tups
Sitzung am 21.09.2017
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt,

  1. dass die Ausstellung von Ausnahmeparkgenehmigungen künftig über ein noch zu entwickelndes Online-System beim Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden kann.
  2. dass der Gebührensatz für Handwerkerparkausweise (Werkstattwagen) nicht erhöht wird.
  3. dass die Kreishandwerkerschaft ermächtigt wird, nach erfolgreicher Vorprüfung der Werkstattwagen für die in Düsseldorf ansässigen Handwerker/innen in einem vernetzten Online-Verfahren mit der Stadtverwaltung die Ausnahmeparkgenehmigungen für Handwerker/innen selbst zu erteilen, zu erstellen und den Betrieben zuzusenden. Dies gilt für Erstbeantragungen wie für Verlängerungen.

 

Begründung:

Die Erstellung von Ausnahmeparkgenehmigungen wird derzeit vom städtischen Amt für Verkehrsmanagement erledigt. In der jüngeren Vergangenheit ist es hier zu massiven zeitlichen Verzögerungen gekommen, die die betroffenen Personen und Betriebe vor erhebliche Probleme stellen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren für Handwerker/innen ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion angesichts der unzureichenden Gegenleistung nicht gerechtfertigt.

Wir als CDU-Ratsfraktion setzen uns für eine kostengerechte, kostengünstige und vor allem zügige Erstellung von Ausnahmeparkgenehmigungen ein. Die für das Funktionieren des städtischen Lebens zwingend erforderlichen Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Hebammen und Ärztinnen/Ärzte sollen nicht übermäßig finanziell belastet werden und Sondergenehmigungen schnellstmöglich erhalten. Beides kann mit einer Umstellung des bisherigen Verfahrens auf ein Online-System erreicht werden.

Eine weitere Beschleunigung wäre zu erwirken, wenn die Kreishandwerkerschaft ermächtigt wird, in einem vernetzten Verfahren mit der Stadtverwaltung die Genehmigungen für die in Düsseldorf ansässigen Handwerker/innen selbst erteilen, erstellen und den Betrieben zusenden könnte – und zwar bei Erstbeantragungen sowie bei Verlängerungen.