Änderungsantrag zu TOP 14, Beschlussvorlage 06/17/2017, Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Änderungsantrag zu TOP 14, Beschlussvorlage 06/17/2017, Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Rolf Tups
Sitzung am 10.03.2017
Rolf Tups
Änderungsantrag
  • Die Vorhaben der Integration in der Zielgruppe Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen denjenigen zugute, deren Asylverfahren abgeschlossen sind bzw. die eine hohe Bleibeperspektive haben. Dabei setzen wir einen Integrationswillen voraus, damit der Prozess der Integration gelingen kann.
  • Ziffer 4 - Leitziele der kommunalen Integrationsarbeit – Ergänzung der Leitlinie um den Gedanken der gegenseitigen Anerkennung (veränderter Text)

 

  • Schaffung einer Kultur der gegenseitigen Anerkennung

Grundlage für ein friedliches Zusammenleben aller ist eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und des gleichberechtigten Miteinanders. Dies setzt eine verbindliche Akzeptanz unserer Grundwerte voraus, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten unseres Grundgesetzes ableiten. Den Integrationswillen wollen wir fördern und unterstützen, wir fordern ihn aber auch ein. Die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potenziale und Leistungen der neu Zugewanderten sowie der hier schon lebenden Menschen mit Migrationshintergrund begrüßen wir ausdrücklich und erkennen diese an. Jeder Form von Fundamentalismus, Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus ist entschieden entgegenzutreten.

  • Aufnahme einer Ziffer 7 Finanzierung
    • Für die Planung und Durchführung der Vorhaben in den Handlungsfeldern werden die finanziellen Bedarfe ermittelt und Haushaltsmittel in den Haushalt eingestellt.

 

  • Aufnahme einer Ziffer 8 Evaluation
    • Es werden objektive Kriterien entwickelt, nach denen die Umsetzung des Konzepts – dessen Ergebnisse, Prozesse, Strukturen und Wirkungen – überprüft werden kann. Die Auswertung der im Integrationskonzept geplanten Vorhaben in den einzelnen Handlungsfeldern erfolgt regelmäßig im Abstand von 2 Jahren, gegebenenfalls durch eine unabhängige, externe Stelle. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Weiterentwicklung des Konzepts.

 

Begründung:

Die CDU-Ratsfraktion begrüßt die Fortschreibung des Integrationskonzepts der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Konkretisierung von Vorhaben in acht ausgewählten Handlungsfeldern wird dazu beitragen, die Teilhabe- und Zukunftschancen von Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu verbessern. Bei der Gruppe der Asylbewerberinnen und Asylbewerber fordert die CDU-Ratsfraktion jedoch, Integrationsvorhaben denjenigen zugutekommen zu lassen, die als Asylbewerber anerkannt sind bzw. eine hohe Bleibeperspektive haben.

Der Erlass „Kommunale Integrationszentren“, Punkt 1.6 lautet: „Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Kommunalen Integrationszentren beziehen sich gleichermaßen auf in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerer Zeit lebende wie neu zugezogene Menschen mit Migrationshintergrund.“ Der Erlass sieht nicht die Formulierung „unabhängig von Aufenthaltsstatus und -zweck, darunter auch Flüchtlinge“ vor.

Bei den Leitzielen der kommunalen Integrationsarbeit schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, eine Kultur der gegenseitigen Anerkennung und Wertschätzung zu schaffen. Ein friedliches Zusammenleben setzt voraus, dass unsere Grundwerte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten unseres Grundgesetzes ableiten lassen, von allen anerkannt werden. Dies ist nicht verhandelbar, und das fordern wir auch von allen hier Lebenden ein. Selbstverständlich begrüßen wir die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potenziale und Leistungen der neu Zugewanderten sowie der hier schon lebenden Menschen mit Migrationshintergrund und erkennen diese an.  

Für die Planung und Umsetzung der Vorhaben in den Handlungsfeldern sind Finanzmittel erforderlich, die ermittelt werden müssen. Im Haushaltsplanentwurf für 2017 sind für die Umsetzung der Vorhaben des Integrationskonzepts keine zusätzlichen Mittel eingestellt worden. Lediglich 150.000 Euro nicht verausgabter Mittel aus 2016 sind bereitgestellt worden. Deshalb fordern wir die Ergänzung um Ziffer 7, „Finanzierung“ mit Erläuterung, in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Handlungsfelder bzw. die konkreten Vorhaben zur Verfügung gestellt werden und wie die Verteilung dieser Mittel erfolgt. 

Zudem beantragt die CDU-Ratsfraktion die Aufnahme einer Ziffer 8, „Evaluation“. Die Vorhaben in den einzelnen Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes müssen evaluiert und ausgewertet werden. Nur auf Grundlage dieser Ergebnisse lässt sich das Integrationskonzept sinnvoll weiterentwickeln, steuern und sich an die verändernden Bedarfslagen anpassen.